Im Gesundheitswesen überweist ein Arzt zu einem anderen Arzt, wenn er bestimmte Leistungen (z.B. Röntgen oder Labor) in Auftrag gibt (Auftragsleistungen), die fachliche Meinung eines Kollegen einholen möchte (Konsiliaruntersuchung), oder wenn eine Mitbehandlung (bei fachfremden Erkrankungen) oder die Weiterbehandlung (bei Arztwechsel) notwendig ist.
vom Hausarzt zum Facharzt
Der Hausarzt kann zum Facharzt überweisen oder umgekehrt, oder ein Facharzt überweist an einen anderen Facharzt. Der Überweisungsschein ist wie die Versichertenkarte ein Nachweis, dass der betreffende Patient anspruchsberechtigt im Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Der Überweisungsschein wird für die Abrechnung der Behandlung mit der Kassenärztlichen Vereinigung benötigt. Die Einzelheiten sind im Bundesmantelvertrag Ärzte geregelt.