Hausarztzentrierte Versorgung

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Hierzu schließen die Krankenkassen in der Regel mit Hausarztverbänden entsprechende Verträge ab. Wenn Sie als Patientin oder Patient freiwillig daran teilnehmen wollen, verpflichten Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse, ausschließlich einen von Ihnen unter den teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzten gewählten Hausärztin beziehungsweise Hausarzt aufzusuchen und immer zunächst zu dieser Hausärztin beziehungsweise zu diesem Hausarzt zu gehen.

Andere Ärztinnen und Ärzte dürfen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung nur auf Überweisung ihrer Hausärztin oder ihres Hausarztes in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme gilt für die Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten der Augen- oder Frauenheilkunde. Auch Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin können direkt in Anspruch genommen werden. Weitere Ausnahmen können die Krankenkassen in den Teilnahmeerklärungen regeln. Für die hausarztzentrierte Versorgung müssen die Krankenkassen ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif anbieten. Das bedeutet: Wer sich immer zuerst von seiner Hausärztin beziehungsweise seinem Hausarzt behandeln lässt, dem kann die Krankenkasse Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.

mehr Informationen zum Hausarztmodell auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium
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